Das schwarze Oldtimerkennzeichen
Mit der Einstufung als Oldtimer wird anerkannt, das das Fahrzeug vornehmlich
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und
es sich deshalb um ein Fahrzeug handelt, dessen Originalzustand als erhaltenswert
anzusehen ist.
Historische Kennzeichen sind im Gegensatz zu den ( roten ) Oldtimerkz.
geeignet, das Fahrzeug im täglichen Verkehr einzusetzen.
Grundvoraussetzung:
Fahrzeug muß älter als 30 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der
Erstzulassung.
Notwendige Unterlagen:
- bei abgelaufener Betriebserlaubnis ( wenn z.B. das Fahrzeug länger
als 1 Jahr stillgelegt ist ) Gutachten nach § 21c und § 21 StVZO
sonst
Gutachten nach § 21c und HU nach § 29 StVZO
- übliche Zulassungsunterlagen wie Fahrzeugbrief, Doppelkarte,
Personalausweis, Vollmacht, Fahrzeugschein und Kennzeichen ( wenn zugelassen
), Abmeldebescheinigung ( wenn stillgelegt )
Besonderheiten:
- es wird ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund
zugeteilt, am rechten Rand befindet sich der Kennbuchstabe "H", das Kennzeichen
hat maximal 8 Stellen ( z.B. DD-S1275H)
- im Fahrzeugbrief wird unter Punkt 1 ( Fahrzeug- und Aufbauart ) die
5. und 6. Stelle ( emmisionsbezogene Schlüsselnummer ) in die neue
Schlüsselnummer 98 ( Oldtimer ) geändert
- keine Abgasuntersuchung ( AU ) erforderlich für Fahrzeuge mit
Ottomotor und Erstzulassung vor 01.07.1969 und für Fahrzeuge mit Dieselmotor
und Erstzulassung vor 01.01.1977.
Kosten:
Bei der Zulassungsstelle ca. DM 55,- pro Fahrzeug
+ Kennzeichen
+ Steuern: PKW: DM 375,- / Jahr und Fahrzeug; Motorrad: DM 90,- / Jahr
und Fahrzeug
gesetzliche Grundlagen:
- § 23 Abs. 1c StVZO
- § 21c StVZO
- Anlage Vc zur StVZO
Das Rote Oldtimerkennzeichen
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die
der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes dienen benötigen für diese Veranstaltungen und für
Anfahrten und Abfahrten zu solchen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches
Kennzeichen, wenn rote Oldtimerkennzeichen verwendet werden.
Ein Oldtimer im historisch bedeutsamen Sinne ist ein Fahrzeug, das
mechanisch angetrieben ist und vor mehr als 20 Jahren hergestellt wurde,
erhalten und gepflegt in historisch korrektem Zustand, im Besitz einer
Person oder Institution ist, die dieses Fahrzeug aus historischem und technischem
Interesse pflegt und unterhält und es nicht zum täglichen Gebrauch
einsetzt.
Grundvoraussetzung:
Fahrzeug muß älter als 20 Jahre sein ( Tag der Erstzulassung
)
notwendige Unterlagen:
1. Schriftlicher Antrag des Bedarfs
2. Fahrzeugdokumente, Eigentumsnachweise
3. Versicherungsdoppelkarte für rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden
Verwendung
4. Bestätigung der Verkehrssicherheit durch amtlich anerkannten
Sachverständigen ( Bestätigung im Oldtimer-Fahrzeugpaß
darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen )
Besonderheiten:
1. es wird ein rotes Kennzeichen beginnend mit der Fahrzeugerkennungsnummer
"07" zugeteilt ( z.B. DD-07123 )
2. für jedes Fahrzeug wird ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt
( Fahrzeugdaten sind mit den Daten im Oldtimer-Paß identisch )
3. das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere anerkannte Fahrzeuge
verwendet werden
Kosten:
bei der Zulassungsstelle. DM 150,-
+ DM 20,- pro Fahrzeug für den besonderen roten Fahrzeugschein
+ Kennzeichen beim Schilderdienst
+ Steuern: PKW: DM 375,- / Jahr pro Kennzeichensatz; Motorrad: DM 90,-
/ jahr pro Kennzeichensatz
gesetzliche Grundlagen:
- 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
- § 28 StVZO
Quelle: Informationsblatt der Zulassungsstelle Dresden