Das schwarze Oldtimerkennzeichen

Mit der Einstufung als Oldtimer wird anerkannt, das das Fahrzeug vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und es sich deshalb um ein Fahrzeug handelt, dessen Originalzustand als erhaltenswert anzusehen ist.
Historische Kennzeichen sind im Gegensatz zu den ( roten ) Oldtimerkz. geeignet, das Fahrzeug im täglichen Verkehr einzusetzen.

Grundvoraussetzung:

Fahrzeug muß älter als 30 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung.

Notwendige Unterlagen:

- bei abgelaufener Betriebserlaubnis ( wenn z.B. das Fahrzeug länger als 1 Jahr stillgelegt ist ) Gutachten nach § 21c und § 21 StVZO sonst
Gutachten  nach § 21c und HU nach § 29 StVZO
- übliche Zulassungsunterlagen wie Fahrzeugbrief, Doppelkarte, Personalausweis, Vollmacht, Fahrzeugschein und Kennzeichen ( wenn zugelassen ), Abmeldebescheinigung ( wenn stillgelegt )

Besonderheiten:

- es wird ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund zugeteilt, am rechten Rand befindet sich der Kennbuchstabe "H", das Kennzeichen hat maximal 8 Stellen ( z.B. DD-S1275H)
- im Fahrzeugbrief wird unter Punkt 1 ( Fahrzeug- und Aufbauart ) die 5. und 6. Stelle ( emmisionsbezogene Schlüsselnummer ) in die neue Schlüsselnummer 98 ( Oldtimer ) geändert
- keine Abgasuntersuchung ( AU ) erforderlich für Fahrzeuge mit Ottomotor und Erstzulassung vor 01.07.1969 und für Fahrzeuge mit Dieselmotor und Erstzulassung vor 01.01.1977.

Kosten:

Bei der Zulassungsstelle ca. DM 55,- pro Fahrzeug
+ Kennzeichen
+ Steuern: PKW: DM 375,- / Jahr und Fahrzeug; Motorrad: DM 90,- / Jahr und Fahrzeug

gesetzliche Grundlagen:

- § 23 Abs. 1c StVZO
- § 21c StVZO
- Anlage Vc zur StVZO
 

Das Rote Oldtimerkennzeichen

Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen benötigen für diese Veranstaltungen und für Anfahrten und Abfahrten zu solchen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Oldtimerkennzeichen verwendet werden.
Ein Oldtimer im historisch bedeutsamen Sinne ist ein Fahrzeug, das mechanisch angetrieben ist und vor mehr als 20 Jahren hergestellt wurde, erhalten und gepflegt in historisch korrektem Zustand, im Besitz einer Person oder Institution ist, die dieses Fahrzeug aus historischem und technischem Interesse pflegt und unterhält und es nicht zum täglichen Gebrauch einsetzt.

Grundvoraussetzung:

Fahrzeug muß älter als 20 Jahre sein ( Tag der Erstzulassung )

notwendige Unterlagen:

1. Schriftlicher Antrag des Bedarfs
2. Fahrzeugdokumente, Eigentumsnachweise
3. Versicherungsdoppelkarte für rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
4. Bestätigung der Verkehrssicherheit durch amtlich anerkannten Sachverständigen ( Bestätigung im Oldtimer-Fahrzeugpaß darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen )

Besonderheiten:

1. es wird ein rotes Kennzeichen beginnend mit der Fahrzeugerkennungsnummer "07" zugeteilt ( z.B. DD-07123 )
2. für jedes Fahrzeug wird ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt ( Fahrzeugdaten sind mit den Daten im Oldtimer-Paß identisch )
3. das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere anerkannte Fahrzeuge verwendet werden

Kosten:

bei der Zulassungsstelle. DM 150,-
+ DM 20,- pro Fahrzeug für den besonderen roten Fahrzeugschein
+ Kennzeichen beim Schilderdienst
+ Steuern: PKW: DM 375,- / Jahr pro Kennzeichensatz; Motorrad: DM 90,- / jahr pro Kennzeichensatz

gesetzliche Grundlagen:

- 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
- § 28 StVZO
 

Quelle: Informationsblatt der Zulassungsstelle Dresden